# bAV Weg Unterstützungskasse — Vollständige Inhalte
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# bAV Weg Unterstützungskasse
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Pauschaldotierte Unterstützungskasse für den Mittelstand
## Kontakt
- Unternehmen: Dresdner Unterstützungskasse GmbH
- Adresse: Zschoner Ring 2, 01723 Kesselsdorf,
- E-Mail: info@d-u-k.de
- Telefon: 0351-1605 9518
## Was ist die d-uk?
Die d-uk (Dresdner Unterstützungskasse) ist ein Full-Service-Anbieter für pauschaldotierte Unterstützungskassen. Wir gründen, betreiben und verwalten die UK vollständig für mittelständische Unternehmen — von der Satzung über die Kapitalanlage bis zur Versorgungsfallbearbeitung. Unternehmen stellen die wirtschaftliche Kraft, wir stellen alles andere.
Die pauschaldotierte UK ist kein Versicherungsprodukt. Sie ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung mit eigenem Vermögen — steuerbefreit, ohne BaFin-Regulierung, mit direktem Kapitalrückfluss ins Trägerunternehmen. DAX-Konzerne nutzen sie seit Jahrzehnten. Im Mittelstand ist sie kaum bekannt, obwohl gerade hier die Vorteile am größten sind.
Standort: Dresden, Sachsen. Persönliche Beratung — kein Callcenter, keine Massenabfertigung.
## Fünf Anwendungsfälle
### 1. Liquidität — die unternehmenseigene Hausbank
Unternehmen mit strukturellen Zahlungsverzögerungen (Pflegeheime, Praxen, Projektdienstleister) leiden unter chronischen Liquiditätsengpässen trotz solider Ertragslage. Die UK nimmt Zuwendungen als Betriebsausgabe entgegen und leiht das Kapital als revolvierendes Darlehen zurück — ohne Bankkonditionen, ohne externe Sicherheiten. Die Darlehenszinsen fließen steuerfrei in die Versorgungsmasse statt an eine Bank.
### 2. Exit und Nachfolge — Unternehmensverkauf ohne Bank
Wer sein Unternehmen verkaufen will, aber keinen Käufer mit Bankfinanzierung findet, kann die über Jahre aufgebaute UK als Finanzierungsbrücke nutzen. Die UK geht beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über — der neue Inhaber hat Zugang zu einem Kapitalvehikel ohne Fremdkapitalbedingungen. Eine gut ausfinanzierte UK erhöht den Unternehmenswert und den erzielbaren Kaufpreis. Aufbau idealerweise 10–15 Jahre vor dem geplanten Exit.
### 3. Privatvermögen — Sachwerte steuerfrei überführen
Über Sale-and-Lease-Back kauft die UK Betriebsimmobilien oder Maschinen zum Marktpreis vom Trägerunternehmen und vermietet sie zurück. Das Unternehmen erhält sofortige Liquidität, die Miete ist Betriebsausgabe, und das Vermögen wächst steuerfrei in der UK. Beim späteren Unternehmensverkauf ist das Immobilienvermögen separierbar — es bleibt in der persönlichen Vermögenssphäre des Unternehmers.
### 4. Kapitalmarkt — steuerfreies institutionelles Investieren
Reife Unternehmen mit hohem Cash-Flow aber begrenzten Reinvestitionsmöglichkeiten erzielen am Kapitalmarkt oft höhere Renditen als im eigenen Betrieb. Die UK tritt als institutioneller Investor auf — ohne BaFin-Regulierung, mit Zugang zu institutionellen Fonds und breitem Anlageuniversum. Alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) wachsen vollständig steuerfrei. d-uk arbeitet mit spezialisierten Kapitalmarktpartnern.
### 5. Mitarbeiterbindung — bAV mit Brutto-Hebel
Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € bringt dem Mitarbeiter 400–550 € netto. Dieselben 1.000 € als UK-Zuwendung fließen vollständig in die Versorgungsmasse, wachsen steuerfrei und werden erst im Alter — zu typischerweise niedrigerem Steuersatz — besteuert. Wenn die UK ohnehin für Unternehmensfinanzierung genutzt wird, entsteht der bAV-Benefit für Mitarbeiter ohne wesentlichen Mehraufwand.
## Full-Service Verwaltung — unser Kernprodukt
Eine pdUK ohne professionelle Verwaltung ist eine Steuerfalle. d-uk übernimmt vollständig: Gründung, Satzung, Leistungsplan, Jahresabschluss, PSV-Meldungen, Dotierungsplanung (125 %-Grenze), Darlehensmanagement mit Marktüblichkeitsprüfung, Kapitalanlage mit Partnern, Versorgungsfallbearbeitung und steuerliche Koordination. Für GGF-Zusagen arbeiten wir mit staatlich zugelassenen Rentenberatern zusammen.
## Steuer-Rechner und Erstberatung
Den konkreten Steuer-Hebel für das eigene Unternehmen zeigt der Rechner unter https://duk.z-komm.de/#home-uk-rechner — in wenigen Schritten, kostenlos. Für die persönliche Erstberatung (30 Minuten, kostenfrei) kann direkt auf duk.z-komm.de ein Termin gebucht werden.
## Storytelling-Fakten (zitierfähig)
- Ältester Durchführungsweg der bAV — gesetzlich verankert seit 1974 (§ 4d EStG)
- Unbegrenzte Betriebsausgaben: keine Obergrenze wie bei der Direktversicherung (max. 8.112 €/Jahr)
- UK ist körperschaftsteuerbefreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) — alle Erträge wachsen steuerfrei
- Bis zu 80 % mehr Altersvorsorge bei gleichen Arbeitgeberkosten gegenüber Gehaltserhöhung
- Bis zu 100 % der UK-Mittel können als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen
- Keine Pensionsrückstellungen — bilanzneutral, Kreditwürdigkeit unberührt
- PSV-Insolvenzschutz bis max. 11.865 €/Monat (2026)
- 125 %-Grenze: Übersteigt das Kassenvermögen 125 % des versicherungsmathematischen Barwerts, droht Verlust der KSt-Befreiung
- Empfehlung: max. 50–70 % des UK-Vermögens als Unternehmens-Darlehen (Klumpenrisiko)
- Ratenplan statt Einmalauszahlung: 5-Jahres-Plan senkt die Steuerprogression im Alter erheblich
- Gruppen-Unterstützungskasse: KMU nutzen alle Vorteile ohne eigene Kasse gründen zu müssen
## Zielgruppe
### Gut geeignet
- Unternehmen mit dauerhaft hoher Steuerlast (ab ca. 150.000 € Jahresgewinn)
- Pflegeheime, Sozialdienste, Praxen mit strukturellen Zahlungsverzögerungen
- Unternehmer mit Exitplänen in 10–20 Jahren
- Gesellschafter-Geschäftsführer, die über die Direktversicherungs-Grenze (8.112 €/Jahr) hinaus vorsorgen wollen
- Kapitalmarktorientierte Unternehmer mit hohem Cash-Flow
- Unternehmen mit Fachkräftemangel und Mitarbeiterbindungs-Herausforderungen
- Betriebe mit Betriebsimmobilien oder größerem Maschinenpark
### Eingeschränkt geeignet
- Junge Unternehmen ohne stabile Gewinne (Nachschusspflicht ist Risiko)
- Unternehmer kurz vor Renteneintritt (zu kurzer Anlagehorizont)
- Betriebe mit weniger als 3 Jahren Bestehen (GGF-Probezeit)
### Nicht geeignet
- Unternehmen die maximale Versorgungssicherheit ohne Arbeitgeberrisiko wollen → rückgedeckte UK empfehlen
- Kleinstunternehmen ohne stabile Ertragslage
## Differenzierung
### UK vs. Direktversicherung
| Merkmal | Direktversicherung | Pauschaldotierte UK |
|---|---|---|
| Steuerlicher Freibetrag | Max. 8.112 €/Jahr | Unbegrenzt |
| Kapitalverbleib | Unwiderruflich beim Versicherer | Darlehensrückfluss möglich |
| Bilanzwirkung | Rückstellung möglich | Bilanzneutral |
| Kapitalrendite | Versicherungskonditionen | Institutionelle Anlage |
| AG-Pflichtzuschuss | 15 % bei Neuverträgen | Entfällt |
| Verwaltung | Gering | Full-Service durch d-uk |
### Warum die UK im Mittelstand zu wenig bekannt ist
Jahrzehntelange Versicherungswerbung hat die Direktversicherung als Standard etabliert. UKs galten als zu komplex oder nur für Großkonzerne. Tatsächlich macht die Gruppen-Unterstützungskasse alle Vorteile für jedes KMU zugänglich — vorausgesetzt die Verwaltung wird professionell übernommen.
## Tonalität
- Sachlich, kompetent, vertrauensbildend — konkrete Zahlen statt Werbesprache
- Fachbegriffe erklären, nicht voraussetzen — der Unternehmer als Partner
- Nicht verwenden: "innovativ", "revolutionär", "ganzheitlich", "maßgeschneidert"
- Statt "innovative Vorsorgelösung" → "Betriebsrente mit Steuer-Hebel"
- Statt "ganzheitliche Beratung" → "Wir rechnen konkret durch, was die UK Ihrem Unternehmen bringt"
- Keine Renditeversprechen oder konkreten Garantie-Zahlen
## Vollständige Inhalte
Alle Seiteninhalte: https://d-u-k.de/llms-full.txt
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# Seiteninhalte
## Liquidität sichern mit der UK
### Liquidität sichern — ohne Bank
Die UK als unternehmenseigene Hausbank
### Zahlungsverzögerungen kosten Liquidität — die UK löst das
*Label...*
### Häufige Fragen zur UK als Liquiditätsquelle
*FAQ*
**Wie viel UK-Kapital darf als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen?**
Technisch bis zu 100 %. d-uk empfiehlt jedoch maximal 50–70 % (Klumpenrisiko-Management). Das Darlehen muss zu marktüblichen Konditionen gewährt werden — d-uk begleitet die Marktüblichkeitsprüfung.
**Welchen Zinssatz muss die UK für das Darlehen berechnen?**
Der Darlehenszins muss dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen — also marktüblich sein. In der Praxis liegt er nahe am Bankniveau. Der entscheidende Unterschied: Die Zinsen fließen steuerfrei in die Versorgungsmasse statt an eine Bank.
**Ist das UK-Darlehensmodell auch ohne Betriebsimmobilien möglich?**
Ja. Jedes Unternehmen mit stabiler Ertragslage kann die UK als revolvierende Kreditlinie nutzen — unabhängig davon ob Immobilien oder Maschinen vorhanden sind. Entscheidend ist die Dotierungsfähigkeit des Unternehmens.
**Was passiert wenn das Unternehmen das Darlehen nicht zurückzahlen kann?**
Das Unternehmen bleibt Schuldner der UK — nicht einer Bank. Im Ernstfall entsteht eine Versorgungslücke für die Begünstigten. Fällige unverfallbare Leistungen an Mitarbeiter sind über den PSVaG abgesichert.Deshalb empfiehlt d-uk die Mischung aus Darlehen und Kapitalmarktanlage. Das Klumpenrisiko wird aktiv vermieden.
### Wie viel Liquidität ist in Ihrer Situation möglich?
*Kontakt*
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## Unternehmensübergabe mit der UK
### Unternehmensübergabe — die UK als Finanzierungspartner
Frühzeitig aufbauen, beim Exit profitieren
### Die UK erhöht den Unternehmenswert — und finanziert den Käufer
*Label...*
### Häufige Fragen zur UK bei Exit und Nachfolge
*FAQ*
**Wann sollte ich mit dem UK-Aufbau für den Exit beginnen?**
Idealerweise 10–15 Jahre vor dem geplanten Unternehmensverkauf. Je früher begonnen wird, desto mehr Kapital hat sich aufgebaut — und desto größer ist der Finanzierungsvorteil für den Käufer. Ein Aufbau unter 5 Jahren bringt deutlich weniger Hebelwirkung.
**Was passiert mit der UK beim Unternehmensverkauf konkret?**
Die UK ist eine eigenständige Einheit und wird als Ganzes mitübergeben. Der neue Eigentümer übernimmt die Trägerschaft und das bestehende Darlehensverhältnis. Er bekommt ein funktionierendes Kapitalvehikel — ohne Bankbedingungen, von Tag eins an.
**Was ist wenn sich kein Käufer findet?**
Das UK-Vermögen bleibt und arbeitet weiter — für Liquidität, Kapitalmarktanlage oder betriebliche Altersvorsorge. Die UK ist kein reines Exit-Instrument. Der Exit-Nutzen ist ein Bonus für etwas, das ohnehin sinnvoll ist.
**Kann die UK den Kaufpreis konkret erhöhen?**
Ja. Ein Käufer der ein schuldenfreies Finanzierungsvehikel mitbekommt, ist bereit mehr zu zahlen — weil er weniger Fremdkapital aufnehmen muss. Die genaue Werterhöhung hängt von UK-Größe und Darlehensstruktur ab. d-uk berechnet das im Erstgespräch.
### Wann planen Sie Ihren Exit?
*Kontakt*
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## Sachwerte steueroptimiert überführen
### Betriebsvermögen steuerfrei überführen
Sale-and-rent-Back über die Unterstützungskasse
### Immobilien und Maschinen — gebundenes Kapital oder steuerliche Betriebsausgaben
*Label...*
### Häufige Fragen zu Sale-and-Lease-Back über die UK
*FAQ*
**Wie funktioniert Sale-and-Lease-Back über die Unterstützungskasse steuerlich?**
Die UK kauft die Immobilie oder Maschine zum Marktpreis — der Kaufpreis fließt sofort als Liquidität ans Unternehmen. Die UK vermietet zurück: die Miete ist Betriebsausgabe. Das Vermögen wächst ganz oder teilweise steuerfrei in der UK (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG). Zu den steuerlichen Implikationen in Ihrem konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation Ihres Steuerberaters.
**Können auch Maschinen und Anlagen eingebracht werden?**
Grundsätzlich ja. In der Praxis eignen sich Betriebsimmobilien am besten — langer Werterhalt über 20–30 Jahre, klare Bewertungsgrundlage. Maschinen sind möglich, wenn sie langfristig nutzbar sind (z.B. Produktionsanlagen mit 10+ Jahren Restnutzungsdauer).
**Bleibt die Immobilie beim Unternehmensverkauf in meinem Eigentum ?**
Nein. Die Immobilie gehört der UK — nicht dem Betriebsvermögen — Sie kann nach dem Exit von der UK weiter vermietet, oder anderweitig verfügt werden.
**Was ist der Unterschied zur direkten Entnahme der Immobilie ins Privatvermögen?**
Eine direkte Entnahme löst sofortige Einkommensteuer auf den Entnahmewert aus — oft erheblich. Der UK-Weg vermeidet das: kein Entnahmevorgang, das Kapital bleibt in der steuerbefreiten UK-Sphäre, die Mietzahlung ist laufende Betriebsausgabe.
### Welche Betriebsimmobilien oder Maschinen wollen Sie steuerfrei überführen?
*Kontakt*
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## Kapitalmarktrenditen mit der UK
### Kapitalmarktrenditen — steuerfrei in der UK
Die UK als institutioneller Investor ohne BaFin-Regulierung
### Wenn der Kapitalmarkt mehr erwirtschaftet als der Betrieb
*Label...*
### Häufige Fragen zur UK als Kapitalmarktinvestor
*FAQ*
**Welche Anlagen sind für die UK möglich?**
Die pauschaldotierte UK unterliegt keiner BaFin-Regulierung — das Anlageuniversum ist deutlich breiter als bei Versicherungen. Institutionelle Fonds, Anleihen, Aktien, Immobilien. d-uk arbeitet mit spezialisierten Kapitalmarktpartnern.
**Wächst wirklich alles steuerfrei — Zinsen, Dividenden, Kursgewinne?**
Ja. Die UK ist partiell steuerbefreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG). Alle laufenden Erträge im UK-Vermögen sind damit steuerfrei oder unterliegen oberhalb gesetzlicher Grenzen nur der aktuell gültigen Körperschaftssteuer.
**Was ist die 125-%-Grenze und was passiert wenn sie überschritten wird?**
Das UK-Vermögen darf mit Blick uf die Steuerbefreiung maximal 125 % des zeitaktuell zulässigen Kassenvermögens baisrend auf den Versorgungszusagen betragen. Wird die Grenze überschritten, so entfällt für den überschießenden Teil des Vermögens die Körperschaftsteuerbefreiung. d-uk überwacht die Grenze aktiv und passt erforderlichenfalls Parameter an.
**Trägt der Unternehmer das volle Kapitalmarktrisiko?**
Nein — das Kapitalmarktrisiko trägt die Unterstützungskasse. Sie kann dieses jedoch durch die Wahl der Anlageklassen, Risikostreuung und andere Absicherungsmechanismen aktiv beeinflussen. d-uk arbeitet mit erfahrenen Kapitalmarktpartnern und folgt dabei klaren Anlagerichtlinien.Die Frage bezieht sich möglicherweise auf die Subsidiärhaftung des Unternehmens für die betriebliche Altersversorgung nach dem BetrAVG §1 . Diese gilt grundsätzlich für alle Durchführungswege.
### Wie viel Kapital könnte in Ihrer UK arbeiten?
*Kontakt*
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## Mitarbeiter binden mit der UK
### Mitarbeiter binden — mit dem Brutto-Hebel
Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern — bis zu 80% mehr Versorgung als bei Gehaltserhöhung
### Warum die UK effizienter ist als jede Gehaltserhöhung
*Label...*
### Häufige Fragen zur UK als bAV-Instrument
*FAQ*
**Was passiert mit der UK-Zusage, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?**
Der ausscheidende Mitarbeiter behält seinen erwobenen unverfallbaren Anspruch gegenüber dem Unternehmen. d-uk begleitet die Versorgungsfallbearbeitung vollständig — inklusive Abwicklung bei vorzeitigem Ausscheiden.
**Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich die UK für die bAV?**
Es gibt keine Mindestgröße. Über die Gruppen-Unterstützungskasse sind alle Vorteile auch für Einzelunternehmen mit wenigen Mitarbeitern zugänglich. In der Praxis entfaltet die Bindungswirkung ab ca. 5–10 Mitarbeitern ihr volles Potenzial.
**Warum ist die UK effizienter als die Direktversicherung für die bAV?**
Die Direktversicherung hat im Gegensatz zur UK eine steuerliche Obergrenze — für GGF und gutbezahlte Fachkräfte ein entscheidender Vorteil. Darüber hinaus werden bei einer UK dem monatlichen Zahlbetrag keine Kosten und/oder Provisionen belastet, die den Zahlbetrag auf den zu verzinsenden realen Sparbeitrag reduzieren. Neue Direktversicherungen dürfen keine Garantie mehr beinhalten. Die Ablaufleistung der UK ist jedoch über die Zahlbeiträge und den garantierten Zins jederzeit kalkulierbar. Zudem verbleibt das Kapital im Unternehmenskreislauf statt unwiderruflich beim Versicherer.
**Müssen alle Mitarbeiter die gleiche Zusage erhalten?**
Nein. Die Versorgungsordnung kann zwischen Mitarbeitergruppen differenzieren — z.B. GGF vs. leitende Angestellte vs. gewerbliche Mitarbeiter — solange die Unterschiede sachlich begründet sind. d-uk entwirft den Leistungsplan passend zur Unternehmensstruktur.
### Mitarbeiterbindung starten: Wie viele Mitarbeiter profitieren?
*Kontakt*
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## Dresdner Unterstützungskasse
### Ihre Kasse für Ihre Zukunft
Pauschaldotierte Unterstützungskasse für Unternehmer
### Drei Hebel für Ihr Unternehmen
*Label...*
**Steuer-Hebel**
Unbegrenzte Betriebsausgaben nach §4d EStG. Keine Pauschalsteuer. Die UK ist körperschaftsteuerbefreit — jeder eingezahlte Euro mindert Ihre Steuerlast.
**Liquiditäts-Hebel**
Das UK-Vermögen kann als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen. Steuerlich berücksichtigt, wirtschaftlich verfügbar — für Investitionen oder Kreditablösung.
**Mitarbeiter-Hebel**
Der volle Bruttobetrag fließt in die Altersvorsorge.
Mehr Sparbeitrag und höhere Zinsen statt versteckte Kosten und Provisionen.
Echte Mitarbeiterbindung durch spürbaren Mehrwert.
### Der älteste Durchführungsweg — neu gedacht
*Label...*
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) ist der älteste und flexibelste Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Großkonzerne nutzen ihn seit Jahrzehnten — im Mittelstand ist er kaum bekannt.Der Grund: Jahrzehntelange Werbung für Produkte, die auf diesem Modell basierenden (z.B. Direktversicherungen), hat dafür gesorgt, dass der originäre Ansatz weitgehend in Vergessenheit geraten ist.Die DUK macht das Original für den Mittelstand zugänglich. Mit professioneller Betreuung durch Experten für strategische Ruhestands- und Versorgungsplanung, transparenten Kosten und der vollen Flexibilität einer eigenen Versorgungseinrichtung.
### Hier gewinnen Beide
*Label...*
### Was bringt eine UK Ihrem Unternehmen?
### Häufige Fragen zur Unterstützungskasse
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**Was ist eine pauschaldotierte Unterstützungskasse?**
Eine eigenständige Versorgungseinrichtung für betriebliche Altersvorsorge. Beiträge sind als Betriebsausgaben unbegrenzt absetzbar (§ 4d EStG). Das eingezahlte Kapital kann als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen — steuerlich abgeflossen, wirtschaftlich weiter verfügbar.
**Für wen eignet sich die UK?**
Für mittelständische Unternehmen mit stabilen Erträgen, die Steuern sparen und Liquidität im Unternehmen halten wollen. Besonders vorteilhaft für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die über die Direktversicherungs-Grenze von 8.112 € pro Jahr hinaus vorsorgen möchten.
**Was kostet die Erstberatung?**
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. In 30 Minuten analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Gestaltungsvarianten für Ihr Unternehmen möglich sind.
### Kostenlose Erstberatung
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## Vorteile der Unterstützungskasse
### Vorteile der Unterstützungskasse
Warum die pdUK der stärkste bAV-Durchführungsweg ist
### Unterstützungskasse vs. Direktversicherung
*Label...*
### So funktioniert der UK-Hebel
*Label...*
1. **AG investiert Bruttobetrag** — Der Arbeitgeber entscheidet sich für einen Betrag — z.B. 180 € monatlich pro Mitarbeiter. Ob als Gehaltserhöhung oder UK-Beitrag: die AG-Kosten sind identisch.
2. **Ohne UK: Gehaltserhöhung: nur ~100 € netto** — Von 180 € brutto kommen nach Lohnsteuer und Sozialversicherung nur ca. 100 € beim Mitarbeiter an. 80 € gehen an Staat und Sozialversicherung.
3. **Mit UK: volle 180€ in die Altersvorsorge** — Der gleiche Betrag fließt zu 100% steuer- und SV-frei in die UK. Der Mitarbeiter erhält 80% mehr Sparbeitrag für die Altersvorsorge — bei gleichen AG-Kosten.
4. **Zinseszins auf den vollen Betrag** — Die UK verzinst den vollen Bruttobetrag. Über 25–30 Jahre entsteht durch den Zinseszins-Effekt ein erhebliches und vor allem garantiertes Versorgungskapital.
Bei anderen Lösungen ist der Sparanteil oft erheblich kleiner als der gezahlte Beitrag
### Weitere Vorteile
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**Bilanzneutral**
Keine Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz. Die Verpflichtung liegt bei der UK, nicht bei Ihrem Unternehmen. Ihre Bilanzkennzahlen bleiben sauber — kein Einfluss auf Kreditwürdigkeit.
**Insolvenzschutz**
Unverfallbare Anwartschaften Ihrer Mitarbeiter sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Pfändungssicher und zukunftsfähig — das schafft Vertrauen und Mitarbeiterbindung.
**Beispiel: Immobilien in der UK**
Die UK kann Betriebsimmobilien erwerben und an Ihr Unternehmen vermieten. Mieteinnahmen unterliegen der partiellen Steuerfreiheit der UK körperschaftsteuerfrei (§5 KStG). Ihre Mietzahlungen sind Betriebsausgaben.
**Nachfolgefinanzierung**
Die UK kann dem Nachfolger ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung geben. Sie erhalten den Kaufpreis sofort — keine Bank nötig, keine Bankmargen, kein externer Sicherheitenbedarf.
### Details für Ihre Situation
*Label...*
### Fragen zu den Vorteilen
*Label...*
**Warum ist die UK besser als die Direktversicherung?**
Die Direktversicherung ist auf 8.112 € pro Jahr steuerfrei begrenzt, das Geld fließt unwiderruflich zum Versicherer. Bei der UK gibt es keine Obergrenze, das Kapital kann als Darlehen zurückfließen, und es fallen keine Pensionsrückstellungen an.
**Wie bleibt die Liquidität im Unternehmen?**
Die UK kann bis zu 100 % ihres Vermögens als Darlehen an das Trägerunternehmen zurückgeben. Empfohlen werden 50–70 %. So bleibt das Kapital steuerlich absetzbar und wirtschaftlich im Betrieb verfügbar.
### Überzeugt?
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## Für Unternehmer
### Für Unternehmer
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse: Unbegrenzte Betriebsausgaben, Liquidität zurück ins Unternehmen, Nachfolge ohne Bank finanzieren
### Ihre eigene "Bank" im Unternehmen
*Label...*
### Nachfolge über die UK finanzieren
*Label...*
### Mehr erfahren
*Label...*
### Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
*Label...*
### Fragen für Unternehmer
*Label...*
**Kann ich die Nachfolge über die UK finanzieren?**
Ja. Die UK kann dem Nachfolger ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung geben. Ihr Unternehmen hat über Jahre UK-Vermögen aufgebaut, der Nachfolger nutzt dieses als Finanzierungsquelle — ohne Bankkredit.
**Welche Sonderregeln gelten für GGF?**
Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Erdienbarkeit (mind. 10 Jahre), die 75 %-Grenze, Probezeit, Schriftform und den Fremdvergleichsgrundsatz beachten. Beherrschende GGF (über 50 % Anteile) sind vom PSVaG-Insolvenzschutz ausgeschlossen.
### Worauf warten?
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## Für Mitarbeiter
### Für Mitarbeiter
Mehr Rente — gleiche Kosten für den Arbeitgeber
### So profitieren Sie
*Label...*
1. **Voller Bruttobetrag in die Vorsorge** — Beschreibung...
2. **Garantierte Verzinsung** — Beschreibung...
3. **Insolvenzschutz** — Beschreibung...
4. **Flexible Auszahlung** — Beschreibung...
### Rechenbeispiel: 180 € brutto
*Label...*
### Was kostet es mich?
*Label...*
### Sicherheit Ihrer Betriebsrente
*Label...*
### Fragen für Mitarbeiter
*Label...*
**Was passiert mit meiner UK-Rente bei einem Jobwechsel?**
Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Ihre Ansprüche unverfallbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben erworbene Ansprüche bestehen und werden zum Rentenbeginn ausgezahlt.
**Ist meine UK-Rente bei Insolvenz geschützt?**
Ja. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert unverfallbare Ansprüche bis max. 11.865 € monatlich. Ausnahme: Beherrschende GGF (über 50 % Anteile) sind vom PSVaG-Schutz ausgeschlossen.
### Weiterführende Informationen
*Label...*
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## Häufige Fragen
### Häufige Fragen
Alles Wichtige zur pauschaldotierten Unterstützungskasse
### Grundlagen
*Label...*
**Was ist eine Unterstützungskasse?**
Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Ihr Unternehmen gründet oder der es beitritt. Sie ist einer der gesetzlichen Durchführungswegen der bAV — mit eigenem Vermögen, eigener Satzung und erheblichen steuerlichen Vorteilen.
**Was bedeutet "pauschaldotiert"?**
Bei einer pauschaldotierten UK wird das Kassenvermögen frei angelegt — nicht 1:1 in eine Lebensversicherung. Das Unternehmen überweist Beiträge, die UK entscheidet nach Anlagerichtlinien, wie investiert wird: z.B. als Darlehen an das eigene Unternehmen, in Immobilien oder in Wertpapiere.
**Warum nicht einfach eine Direktversicherung?**
Die Direktversicherung ist der scheinbar einfachste Weg — aber auch der unflexibelste und der mit den geringsten Gestaltungsmöglichkeiten: Max. 8.112 €/Jahr steuerfrei, Geld fließt unwiderruflich zum Versicherer, keine freie Kapitalanlage. Die UK bietet unbegrenzte Betriebsausgaben, Darlehen zurück ins Unternehmen und freie Kapitalanlage.
**Für welche Unternehmen eignet sich die UK?**
Prinzipiell für jede Unternehmensform. Besonders sinnvoll für mittelständische Unternehmen mit stabilen Erträgen, GGF die über die DV-Grenzen hinaus fördern wollen, Unternehmen die Liquidität halten möchten, und Unternehmer die eine Nachfolgeregelung planen.
**Was ist ein "Experte für strategische Ruhestands- und Versorgungsplanung"?**
Eine natürliche Person, die mindestens die Zulassungsvoraussetzungen zum Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Nachweis der bestandenen Prüfung der theorethischen Sachkunde + Bestätigung der praktischen Sachkunde) erfüllt und darüber hinaus die Ausbildungen zum Fachberater bAV (IBE) sowie Fachreferenten bAV (IBE) oder vergleichbar (mind. 160h pro Ausbildungsteil) erfolgreich absolviert hat. Alle 3 Ausbildungen sollen Credit Points (ECTS) ausweisen können.
### Kosten & Steuer
*Label...*
**Was kostet die UK den Arbeitgeber?**
Zuwendungen an die UK sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar (§4d EStG) — ohne Obergrenze. Einrichtungskosten: 2,5% der Zusagesumme, Verwaltungskosten: 98 €/MA/Jahr. Etwaige sonstige Leistungen werden separat abgerechnet.
**Wie viel Steuern spare ich konkret?**
Die konkreten Steuerersparnisse richten sich nach den Gegebenheiiten Ihres Unternehmens. Als Fausformel kann gelten: Bei einem Steuersatz von ca. 30% (KSt + GewSt) spart Ihr Unternehmen 30 Cent pro investiertem Euro. Beispiel: 100.000 € Dotierung → ca. 30.000 € Steuerersparnis. Fließt die Dotierung als Darlehen zurück, haben Sie die Liquidität weiterhin im Unternehmen.
**Fällt Pauschalsteuer an?**
Nein. Die Pauschalsteuer nach §40b EStG betrifft nur Pensionskassen und Direktversicherungen (Altverträge vor 2005). Bei der Unterstützungskasse fällt keine Pauschalsteuer an.
**Gibt es Obergrenzen für die Beiträge?**
Die §4d-Grenzen sind großzügig: 25% der zugesagten Jahresrente pro Anwärter, Kassenvermögen bis zum 8-Fachen der Jahreszuwendung, übersteigende Beträge auf 3 Folgejahre vortragbar. Deutlich mehr Spielraum als 8.112 €/Jahr bei der Direktversicherung.
**Was kostet die UK den Arbeitnehmer?**
Nichts - es gibt keine versteckten Kosten und/oder Provisionen, die den monatlich gezahlten Beitrag reduzieren (wie z.B. bei Direktversicherungen). Alle Kosten der bAV übernimmt der Arbeitgeber
### Liquidität & Finanzierung
*Label...*
**Ist mein Geld nach Einzahlung in die UK weg?**
Nein — das ist der größte Unterschied zur Direktversicherung. Bei einer pdUK können bis zu 100 der Mittel als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen. Steuerlich abgeflossen, wirtschaftlich verfügbar. Aus Gründen der Risikostreuung empfehlen wir 25- 50% außerhalb des Unternehmens anzulegen.
**Wie funktioniert das Darlehen?**
1. Unternehmen zahlt Beiträge an die UK (Betriebsausgabe). 2. UK legt Vermögen als Darlehen beim Unternehmen an. 3. Unternehmen zahlt fremdübliche Zinsen an die UK. 4. UK ist körperschaftsteuerbefreit — Zinserträge sind steuerfrei.
**Kann die UK Immobilien kaufen?**
Ja. Die UK kann z.B. Ihr Betriebsgebäude erwerben und an Ihr Unternehmen vermieten. Mieteinnahmen der UK sind partiell körperschaftsteuerfrei (§5 KStG). Ihre Mietzahlungen sind Betriebsausgaben.
**Kann ich die UK für den Unternehmensverkauf nutzen?**
Ja. Die UK kann dem Nachfolger ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung geben. Sie erhalten den Kaufpreis sofort, der Nachfolger tilgt aus künftigen Gewinnen. Keine Bank nötig.
### Risiken & Sicherheit
*Label...*
**Was passiert bei Insolvenz?**
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) übernimmt unverfallbare Versorgungsansprüche — bis max. 11.865 €/Monat. Wichtig: Beherrschende GGF sind vom PSV-Schutz ausgeschlossen.
**Wer haftet, wenn das UK-Vermögen nicht reicht?**
Der Arbeitgeber haftet wie bei allen Durchführungswegen (Subsidiärhaftung, §1 BetrAVG) für die zugesagten Leistungen und/oder die Lohnumwandlung. Mögliche Gegenmaßnahmen: Beitragsorientierte Leistungszusage, konservative Dotierung, jährliches versicherungsmathematisches Gutachten.
**Ist das Darlehen ans eigene Unternehmen riskant?**
Das Klumpenrisiko ist das größte strukturelle Risiko. Empfehlung: Max. 50-70% als Darlehen, Rest diversifiziert anlegen. Schriftliche Anlagerichtlinien und regelmäßiges Monitoring durch den Experten für strategische Ruhestands- und Versorgungsplanung.
### Vertiefen Sie Ihr Wissen
*Label...*
### Fachfragen & Sonderregeln
*Label...*
**Was ist die 125 %-Grenze und warum ist sie wichtig?**
Übersteigt das Kassenvermögen 125 % des zulässigen Deckungskapitals, verliert die UK ihre vollständige Steuerbefreiung. Sie wird gemäß § 6 Abs. 5 KStG für den Teil des Vermögens steuerpflichtig, der das zulässige Maß übersteigt. Eine weitere Konsequenz ist der eingeschränkte Betriebsausgabenabzug. Zuwendungen an die Kasse sind nur abzugsfähig, solange das zulässige Kassenvermögen nicht überschritten ist. Weitere Dotierungen sind zwar möglich, führen aber beim Trägerunternehmen nicht mehr zu steuerwirksamen Betriebsausgaben gemäß § 4d Abs. 1 S. 2 EStG.Bei Gruppenunterstützungskassen wird die Überdotierung in der Regel auf Basis der gesamten Kasse beurteilt, nicht nur für ein einzelnes Segment, sofern die Satzung dies zulässt
**Warum ist der Brutto-Hebel so entscheidend?**
Bei einer Gehaltserhöhung von 180 € brutto kommen beim Mitarbeiter nur ca. 100 € netto an — der Rest geht an Steuer und Sozialversicherung. Bei der UK fließen die vollen 180 € in die Altersvorsorge. Über 20–30 Jahre Ansparzeit ergibt dieser Brutto-Hebel einen erheblich höheren Kapitalstock als jede Netto-basierte Sparform.
**Was ist der Unterschied zwischen eigener UK und Gruppen-UK?**
Eine eigene UK hat das Unternehmen als alleinigen Träger — hoher Verwaltungsaufwand, lohnt sich erst ab ca. 50 Mitarbeitern. Eine Gruppen-UK (wie die DUK) bündelt mehrere Unternehmen unter einem Dach: geringere Fixkosten, professionelle Verwaltung, gleiche steuerliche Vorteile. Für KMU ist die Gruppen-UK der praktikable Weg.
**Welche Sonderregeln gelten für den GGF?**
Gesellschafter-Geschäftsführer müssen strengere Anforderungen erfüllen: Erdienbarkeit (mind. 10 Jahre vor Rentenbeginn), die 75 %-Grenze (Versorgung max. 75 % der letzten Aktivbezüge), Probezeit, Schriftform der Zusage und den Fremdvergleichsgrundsatz. Beherrschende GGF (> 50 % Anteile) sind zudem vom PSVaG-Insolvenzschutz ausgeschlossen.
**Kann ich als Arbeitnehmer auch selbst einzahlen?**
Ja, über die Entgeltumwandlung. Dabei verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der direkt in die UK fließt. Der Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag (bis zur BBG). Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung keinen 15 %-Zuschuss zahlen — anders als bei der Direktversicherung.
### Auszahlung & Mitarbeiter
*Label...*
**Wie wird die Auszahlung besteuert?**
Auszahlungen sind nach heutiger Gesetzeslage voll einkommensteuerpflichtig (§22 EStG) + SolZ. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen KV/PV-Beiträge. Privat Versicherte: keine KV/PV-Abzüge auf die bAV-Auszahlung.
**Einmalzahlung oder Ratenzahlung?**
Einmalzahlung: Hoher Steuersatz durch Progression. Ratenzahlung (z.B. 5 Jahre): Niedrigerer Durchschnitts-Steuersatz. Unser bAV-Tool berechnet beide Varianten mit dem konkreten Netto-Vorteil.
**Wie hoch ist die SV-Freigrenze?**
Bis 4% der BBG RV/ALV sind sozialversicherungsfrei: 4.056 €/Jahr bzw. 338 €/Monat (2026). Beiträge darüber sind voll SV-pflichtig.
**Muss der AG einen Zuschuss zahlen?**
Der 15%-AG-Pflichtzuschuss gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für die Unterstützungskasse gibt es keine gesetzliche Zuschusspflicht.
**Kapitalauszahlung oder Rente?**
Aktuell ist dieses Wahlrecht noch verfügbar. Die Kapitalauszahlung reduziert das steuerliche Langlebigkeitsrisiko für das Unternehmen und macht die Auszahlungen planbar. Für den Mitarbeiter kann die Kapitalauszahlung vorteilhaft sein, da hier die fälligen Abzüge nur auf 10 Jahre und nicht lebenslang berechnet werden.
### Weitere Fragen?
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### Ihr erster Schritt zur eigenen Unterstützungskasse
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### Kontaktieren Sie uns
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### So läuft Ihre Erstberatung ab
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1. **Termin vereinbaren** — Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@d-uk.eu. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
2. **Analyse Ihrer Situation** — Im 30-minütigen Erstgespräch analysieren wir Ihre Unternehmensgröße, Ertragslage und bestehende Vorsorge. Sie erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie möglich sind.
3. **Konkretes Ergebnis** — Sie erhalten eine erste Einschätzung: Wie viel Steuern kann Ihr Unternehmen ggf. sparen? Wie viel Liquidität bleibt? Welches UK-Modell passt? Alles unverbindlich und kostenfrei.
### Fragen zur Erstberatung
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**Was erwartet mich in der Erstberatung?**
In 30 Minuten analysieren wir Ihre Unternehmenssituation: Steuer-Hebel berechnen, Liquiditätsplanung, passendes UK-Modell finden. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung — unverbindlich und kostenfrei.
**Muss ich mich vorbereiten?**
Hilfreich sind: Anzahl Mitarbeiter, ungefähres Jahresergebnis, bestehende bAV-Verträge. Aber auch ohne diese Informationen können wir Ihnen eine erste Orientierung geben.
### Noch nicht sicher?
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## Leadgeber-Partner
### Verdienen Sie Geld mit Kontakten, die Sie ohnehin haben.
Sie vermitteln Unternehmer an uns. Wir beraten zu Unterstützungskassen und betrieblicher Altersvorsorge. Sie verdienen 1.000–3.000 € pro Abschluss.
### Was Sie tun
*Ihr Part*
### Was wir tun
*Unser Part*
**Analyse**
Wir analysieren die Situation des Unternehmens – steuerlich, strukturell, finanziell.
**Simulation**
Wir zeigen dem Unternehmer, was konkret möglich ist – mit echten Zahlen.
**Beratung**
Wir führen alle Gespräche – Sie müssen nicht dabei sein.
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Wir begleiten den gesamten Prozess bis zum Vertragsabschluss.
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### Warum das funktioniert
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*3 Schritte*
1. **1. Kontakt herstellen** — Sie nennen uns Name und Kontaktdaten des Unternehmers. Vereinbaren einen Gesprächstermin. Beim 1. Gespräch sind sie natürlich mit dabei!
2. **2. Wir übernehmen** — Wir analysieren die Situation, simulieren Einsparpotenziale und führen alle weiteren Beratungsgespräche.
3. **3. Sie erhalten Provision** — Bei Vertragsabschluss: 1.000–3.000 € Einmalprovision (je nach Anzahl der Mitarbeiter).
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Dresdner Unterstützungskasse GmbH
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Gemäß DSGVO
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## Die 3 Säulen der Altersversorgung
### Die 3 Säulen der Altersversorgung
### Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einfach erklärt: 5 Durchführungswege und ihre Unterschiede (Stand 2026)
Stand: 2026 – mit den aktuellen Rechengrößen und Einordnung zur Pflicht-Debatte. Warum gerade jetzt? Am 23. Juni 2026 legt die Rentenkommission ihre Ergebnisse vor. Schon jetzt fordern Gewerkschaften (DGB) und Teile der SPD eine Pflicht zur Betriebsrente – rund 20 Millionen Beschäftigte haben aktuell keine bAV. Sobald eine Pflicht im Raum steht, wird mit großem Marketingaufwand der erstbeste Weg beworben. Wer aber alle fünf Durchführungswege kennt, kann eine informierte Entscheidung treffen – statt zum erstbesten Strohhalm zu greifen. Die bAV ist die 2. Säule der Altersvorsorge. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sie unterscheiden sich darin, wer das Geld verwaltet, wie es steuerlich behandelt wird und wie hoch die geförderten Beiträge sein dürfen. Drei davon (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) fallen unter die 8-%-Grenze nach § 3 Nr. 63 EStG (2026: 8.112 € steuerfrei / 4.056 € sozialversicherungsfrei pro Jahr). Direktzusage und Unterstützungskasse haben in der Ansparphase keine betragsmäßige Obergrenze. Wo die bAV im System steht: das Drei-Säulen-Modell 1. Säule – Gesetzliche Rente: Pflichtsystem, umlagefinanziert (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung).2. Säule – Betriebliche Altersvorsorge (bAV): vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung, kapitalgedeckt. Hier geht es im Folgenden um die fünf Durchführungswege.3. Säule – Private Altersvorsorge: privat finanziert (z. B. Riester, Rürup/Basisrente, private Renten- und Kapitalanlageprodukte). Definition bAV: Betriebliche Altersvorsorge bezeichnet alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt (geregelt im Betriebsrentengesetz, BetrAVG). Finanziert wird sie über drei Wege: Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer zahlt aus dem Bruttogehalt) oder eine Mischfinanzierung. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber seit 2022 für alle Verträge 15 % Zuschuss zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).Die 5 Durchführungswege im Detail 1. Direktzusage (Pensionszusage) Wer verwaltet? Der Arbeitgeber selbst – er zahlt die Rente später direkt aus.Mechanik: Das Unternehmen bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz (§ 6a EStG), das Kapital bleibt zunächst im Betrieb.Förderung: keine betragsmäßige Obergrenze in der Ansparphase; Beiträge mindern als Betriebsausgabe den Gewinn. Insolvenzgeschützt über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).Typisch für: Geschäftsführer, Führungskräfte, größere Unternehmen. 2. Unterstützungskasse (U-Kasse) Wer verwaltet? Eine rechtlich selbstständige externe Versorgungseinrichtung.Mechanik: Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen an die Kasse (§ 4d EStG); der Arbeitgeber haftet subsidiär.Förderung: keine § 3 Nr. 63-Obergrenze – daher besonders für hohe Beiträge geeignet. Ebenfalls PSVaG-insolvenzgeschützt.Typisch für: hohe Versorgungszusagen, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nachfolge- und Liquiditätsmodelle. 3. Direktversicherung Wer verwaltet? Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt.Mechanik: Versicherungsvertrag; der Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.Förderung: § 3 Nr. 63 EStG – 2026 bis 8 % der BBG = 8.112 €/Jahr steuerfrei, davon 4 % = 4.056 €/Jahr sozialversicherungsfrei.Typisch für: kleine und mittlere Unternehmen, Standard-Entgeltumwandlung – der häufigste Weg. 4. Pensionskasse Wer verwaltet? Eine spezialisierte Versorgungseinrichtung (reguliert wie ein Lebensversicherer).Mechanik: ähnlich Direktversicherung, aber als eigenständige Einrichtung; oft branchen- oder konzerngebunden.Förderung: § 3 Nr. 63 EStG – gleiche Grenzen wie Direktversicherung (8.112 € / 4.056 € in 2026).Typisch für: Branchenlösungen, Tarifverträge. 5. PensionsfondsWer verwaltet? Eine rechtlich selbstständige Einrichtung mit freierer Kapitalanlage (höherer Aktienanteil erlaubt).Mechanik: chancenorientierter angelegt – höhere Renditechance, aber auch mehr Schwankung.Förderung: § 3 Nr. 63 EStG (8.112 € / 4.056 € in 2026); insolvenzgeschützt über den PSVaG.Typisch für: renditeorientierte Versorgung, größere Arbeitgeber. Vergleichstabelle (Stand 2026) DurchführungswegWer verwaltetSteuerl. GrundlageBeitragsgrenze (gefördert)InsolvenzschutzDirektzusageArbeitgeber selbst§ 6a EStGkeine betragsmäßige ObergrenzePSVaGUnterstützungskasseexterne Kasse§ 4d EStGkeine § 3 Nr. 63-GrenzePSVaGDirektversicherungLebensversicherer§ 3 Nr. 63 EStG8.112 € steuerfrei / 4.056 € SV-freiüber VersichererPensionskasseVersorgungseinrichtung§ 3 Nr. 63 EStG8.112 € steuerfrei / 4.056 € SV-freiüber EinrichtungPensionsfondsVersorgungseinrichtung§ 3 Nr. 63 EStG8.112 € steuerfrei / 4.056 € SV-freiPSVaG Merksatz: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds teilen sich gemeinsam den 8-%-Rahmen nach § 3 Nr. 63 EStG. Direktzusage und Unterstützungskasse stehen außerhalb dieses Rahmens – dort sind betragsmäßig deutlich höhere geförderte Beiträge möglich. Steuer- und Sozialabgaben-Logik (alle Wege)Ansparphase: Beiträge fließen meist steuer- und (teils) sozialabgabenfrei ins System – das Bruttogehalt sinkt entsprechend („nachgelagerte Besteuerung"). Auszahlungsphase: Die spätere Rente bzw. Kapitalauszahlung wird dann versteuert und unterliegt für Pflichtversicherte in der Regel der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Freibetrag in der KV beachten). Trade-off bei Entgeltumwandlung: Die Sozialabgaben-Ersparnis heute kann die spätere gesetzliche Rente minimal senken, weil weniger Beiträge in die GRV fließen. Häufige Fragen (FAQ) Was ist der Unterschied zwischen den „Säulen der Altersvorsorge" und den „Durchführungswegen der bAV"? Die drei Säulen (gesetzlich / betrieblich / privat) beschreiben das Gesamtsystem. Die bAV ist die 2. Säule. Die fünf Durchführungswege sind die Umsetzungsformen innerhalb dieser 2. Säule. Welcher Durchführungsweg ist der häufigste? Die Direktversicherung – sie ist für Arbeitgeber am einfachsten umzusetzen und Standard bei Entgeltumwandlung. Welche Wege erlauben die höchsten geförderten Beiträge? Direktzusage und Unterstützungskasse, weil sie nicht der 8-%-Grenze nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegen. Wie viel kann ich 2026 steuerfrei einzahlen? Über § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds): bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung = 8.112 €/Jahr steuerfrei, davon 4 % = 4.056 €/Jahr sozialversicherungsfrei. Bekomme ich einen Arbeitgeberzuschuss? Bei Entgeltumwandlung ja: 15 % Pflichtzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), soweit der Arbeitgeber SV-Beiträge spart. Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Systematik und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Konkrete Beträge und der passende Durchführungsweg hängen von der jeweiligen Unternehmens- und Lebenssituation ab.Quellen / Rechengrößen 2026: § 3 Nr. 63 EStG, § 6a EStG, § 4d EStG, Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS): BBG allgemeine Rentenversicherung = 101.400 €/Jahr → 8 % = 8.112 € / 4 % = 4.056 €. .bav-artikel { max-width: 820px; margin: 0 auto; line-height: 1.65; } .bav-artikel h1 { font-size: 2rem; line-height: 1.25; margin: 0 0 .5em; } .bav-artikel h2 { font-size: 1.4rem; margin: 1.8em 0 .5em; } .bav-artikel h3 { font-size: 1.15rem; margin: 1.4em 0 .3em; } .bav-artikel .bav-lead { font-size: 1.05rem; color: #444; } .bav-artikel .bav-box { border-left: 4px solid #a2c516; background: #f6f8ec; padding: .9em 1.1em; margin: 1.2em 0; border-radius: 4px; } .bav-artikel .bav-tldr { background: #f3f4f6; border-radius: 8px; padding: 1em 1.2em; margin: 1.2em 0; } .bav-artikel table.bav-vergleich { width: 100%; border-collapse: collapse; margin: 1.2em 0; font-size: .95rem; } .bav-artikel table.bav-vergleich th, .bav-artikel table.bav-vergleich td { border: 1px solid #ddd; padding: .55em .7em; text-align: left; vertical-align: top; } .bav-artikel table.bav-vergleich thead th { background: #2b2b2b; color: #fff; } .bav-artikel table.bav-vergleich tbody tr:nth-child(even) { background: #fafafa; } .bav-artikel .bav-wrap { overflow-x: auto; } .bav-artikel details { margin: .6em 0; border-bottom: 1px solid #eee; padding-bottom: .6em; } .bav-artikel summary { font-weight: 600; cursor: pointer; } .bav-artikel .bav-disclaimer { font-size: .9rem; color: #666; font-style: italic; margin-top: 2em; } .bav-artikel .bav-quellen { font-size: .9rem; color: #555; }
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