Häufige Fragen

Alles Wichtige zur pauschaldotierten Unterstützungskasse

Grundlagen

Was ist eine Unterstützungskasse?
Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Ihr Unternehmen gründet oder der es beitritt. Sie ist einer der gesetzlichen Durchführungswegen der bAV — mit eigenem Vermögen, eigener Satzung und erheblichen steuerlichen Vorteilen.
Was bedeutet "pauschaldotiert"?
Bei einer pauschaldotierten UK wird das Kassenvermögen frei angelegt — nicht 1:1 in eine Lebensversicherung. Das Unternehmen überweist Beiträge, die UK entscheidet nach Anlagerichtlinien, wie investiert wird: z.B. als Darlehen an das eigene Unternehmen, in Immobilien oder in Wertpapiere.
Warum nicht einfach eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist der scheinbar einfachste Weg — aber auch der unflexibelste und der mit den geringsten Gestaltungsmöglichkeiten: Max. 8.112 €/Jahr steuerfrei, Geld fließt unwiderruflich zum Versicherer, keine freie Kapitalanlage. Die UK bietet unbegrenzte Betriebsausgaben, Darlehen zurück ins Unternehmen und freie Kapitalanlage.
Für welche Unternehmen eignet sich die UK?
Prinzipiell für jede Unternehmensform. Besonders sinnvoll für mittelständische Unternehmen mit stabilen Erträgen, GGF die über die DV-Grenzen hinaus fördern wollen, Unternehmen die Liquidität halten möchten, und Unternehmer die eine Nachfolgeregelung planen.
Was ist ein  "Experte für strategische Ruhestands- und Versorgungsplanung"?
Eine natürliche Person, die mindestens die Zulassungsvoraussetzungen zum Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Nachweis der bestandenen Prüfung der theorethischen Sachkunde  + Bestätigung der praktischen Sachkunde) erfüllt und darüber hinaus die Ausbildungen zum Fachberater bAV (IBE) sowie Fachreferenten bAV (IBE) oder vergleichbar (mind. 160h pro Ausbildungsteil) erfolgreich absolviert hat. Alle 3 Ausbildungen sollen Credit Points (ECTS) ausweisen können.

Kosten & Steuer

Was kostet die UK den Arbeitgeber?
Zuwendungen an die UK sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar (§4d EStG) — ohne Obergrenze. Einrichtungskosten: 2,5% der Zusagesumme, Verwaltungskosten: 98 €/MA/Jahr. Etwaige sonstige Leistungen werden separat abgerechnet.
Wie viel Steuern spare ich konkret?
Die konkreten Steuerersparnisse richten sich nach den Gegebenheiiten Ihres Unternehmens. Als Fausformel kann gelten: Bei einem Steuersatz von ca. 30% (KSt + GewSt) spart Ihr Unternehmen 30 Cent pro investiertem Euro. Beispiel: 100.000 € Dotierung → ca. 30.000 € Steuerersparnis. Fließt die Dotierung als Darlehen zurück, haben Sie die Liquidität weiterhin im Unternehmen.
Fällt Pauschalsteuer an?
Nein. Die Pauschalsteuer nach §40b EStG betrifft nur Pensionskassen und Direktversicherungen (Altverträge vor 2005). Bei der Unterstützungskasse fällt keine Pauschalsteuer an.
Gibt es Obergrenzen für die Beiträge?
Die §4d-Grenzen sind großzügig: 25% der zugesagten Jahresrente pro Anwärter, Kassenvermögen bis zum 8-Fachen der Jahreszuwendung, übersteigende Beträge auf 3 Folgejahre vortragbar. Deutlich mehr Spielraum als 8.112 €/Jahr bei der Direktversicherung.
Was kostet die UK den Arbeitnehmer?
Nichts - es gibt keine versteckten Kosten und/oder Provisionen, die den monatlich gezahlten Beitrag reduzieren (wie z.B. bei Direktversicherungen). Alle Kosten der bAV übernimmt der Arbeitgeber

Liquidität & Finanzierung

Ist mein Geld nach Einzahlung in die UK weg?
Nein — das ist der größte Unterschied zur Direktversicherung. Bei einer pdUK können bis zu 100 der Mittel als Darlehen ins Unternehmen zurückfließen. Steuerlich abgeflossen, wirtschaftlich verfügbar. Aus Gründen der Risikostreuung empfehlen wir 25- 50% außerhalb des Unternehmens anzulegen.
Wie funktioniert das Darlehen?
1. Unternehmen zahlt Beiträge an die UK (Betriebsausgabe). 2. UK legt Vermögen als Darlehen beim Unternehmen an. 3. Unternehmen zahlt fremdübliche Zinsen an die UK. 4. UK ist körperschaftsteuerbefreit — Zinserträge sind steuerfrei.
Kann die UK Immobilien kaufen?
Ja. Die UK kann z.B. Ihr Betriebsgebäude erwerben und an Ihr Unternehmen vermieten. Mieteinnahmen der UK sind partiell körperschaftsteuerfrei (§5 KStG). Ihre Mietzahlungen sind Betriebsausgaben.
Kann ich die UK für den Unternehmensverkauf nutzen?
Ja. Die UK kann dem Nachfolger ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung geben. Sie erhalten den Kaufpreis sofort, der Nachfolger tilgt aus künftigen Gewinnen. Keine Bank nötig.

Risiken & Sicherheit

Was passiert bei Insolvenz?
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) übernimmt unverfallbare Versorgungsansprüche — bis max. 11.865 €/Monat. Wichtig: Beherrschende GGF sind vom PSV-Schutz ausgeschlossen.
Wer haftet, wenn das UK-Vermögen nicht reicht?
Der Arbeitgeber haftet wie bei allen Durchführungswegen (Subsidiärhaftung, §1 BetrAVG) für die zugesagten Leistungen und/oder die Lohnumwandlung. Mögliche Gegenmaßnahmen: Beitragsorientierte Leistungszusage, konservative Dotierung, jährliches versicherungsmathematisches Gutachten.
Ist das Darlehen ans eigene Unternehmen riskant?
Das Klumpenrisiko ist das größte strukturelle Risiko. Empfehlung: Max. 50-70% als Darlehen, Rest diversifiziert anlegen. Schriftliche Anlagerichtlinien und regelmäßiges Monitoring durch den Experten für strategische Ruhestands- und Versorgungsplanung.

Fachfragen & Sonderregeln

Was ist die 125 %-Grenze und warum ist sie wichtig?
Übersteigt das Kassenvermögen 125 % des zulässigen Deckungskapitals, verliert die UK ihre vollständige Steuerbefreiung. Sie wird gemäß § 6 Abs. 5 KStG für den Teil des Vermögens steuerpflichtig, der das zulässige Maß übersteigt. Eine weitere Konsequenz ist der eingeschränkte Betriebsausgabenabzug. Zuwendungen an die Kasse sind nur abzugsfähig, solange das zulässige Kassenvermögen nicht überschritten ist. Weitere Dotierungen sind zwar möglich, führen aber beim Trägerunternehmen nicht mehr zu steuerwirksamen Betriebsausgaben gemäß § 4d Abs. 1 S. 2 EStG.Bei Gruppenunterstützungskassen wird die Überdotierung in der Regel auf Basis der gesamten Kasse beurteilt, nicht nur für ein einzelnes Segment, sofern die Satzung dies zulässt
Warum ist der Brutto-Hebel so entscheidend?
Bei einer Gehaltserhöhung von 180 € brutto kommen beim Mitarbeiter nur ca. 100 € netto an — der Rest geht an Steuer und Sozialversicherung. Bei der UK fließen die vollen 180 € in die Altersvorsorge. Über 20–30 Jahre Ansparzeit ergibt dieser Brutto-Hebel einen erheblich höheren Kapitalstock als jede Netto-basierte Sparform.
Was ist der Unterschied zwischen eigener UK und Gruppen-UK?
Eine eigene UK hat das Unternehmen als alleinigen Träger — hoher Verwaltungsaufwand, lohnt sich erst ab ca. 50 Mitarbeitern. Eine Gruppen-UK (wie die DUK) bündelt mehrere Unternehmen unter einem Dach: geringere Fixkosten, professionelle Verwaltung, gleiche steuerliche Vorteile. Für KMU ist die Gruppen-UK der praktikable Weg.
Welche Sonderregeln gelten für den GGF?
Gesellschafter-Geschäftsführer müssen strengere Anforderungen erfüllen: Erdienbarkeit (mind. 10 Jahre vor Rentenbeginn), die 75 %-Grenze (Versorgung max. 75 % der letzten Aktivbezüge), Probezeit, Schriftform der Zusage und den Fremdvergleichsgrundsatz. Beherrschende GGF (> 50 % Anteile) sind zudem vom PSVaG-Insolvenzschutz ausgeschlossen.
Kann ich als Arbeitnehmer auch selbst einzahlen?
Ja, über die Entgeltumwandlung. Dabei verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der direkt in die UK fließt. Der Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag (bis zur BBG). Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung keinen 15 %-Zuschuss zahlen — anders als bei der Direktversicherung.

Auszahlung & Mitarbeiter

Wie wird die Auszahlung besteuert?
Auszahlungen sind nach heutiger Gesetzeslage voll einkommensteuerpflichtig (§22 EStG) + SolZ. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen KV/PV-Beiträge. Privat Versicherte: keine KV/PV-Abzüge auf die bAV-Auszahlung.
Einmalzahlung oder Ratenzahlung?
Einmalzahlung: Hoher Steuersatz durch Progression. Ratenzahlung (z.B. 5 Jahre): Niedrigerer Durchschnitts-Steuersatz. Unser bAV-Tool berechnet beide Varianten mit dem konkreten Netto-Vorteil.
Wie hoch ist die SV-Freigrenze?
Bis 4% der BBG RV/ALV sind sozialversicherungsfrei: 4.056 €/Jahr bzw. 338 €/Monat (2026). Beiträge darüber sind voll SV-pflichtig.
Muss der AG einen Zuschuss zahlen?
Der 15%-AG-Pflichtzuschuss gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für die Unterstützungskasse gibt es keine gesetzliche Zuschusspflicht.
Kapitalauszahlung oder Rente?
Aktuell ist dieses Wahlrecht noch verfügbar. Die Kapitalauszahlung reduziert das steuerliche Langlebigkeitsrisiko für das Unternehmen und macht die Auszahlungen planbar. Für den Mitarbeiter kann die Kapitalauszahlung vorteilhaft sein, da hier die fälligen Abzüge nur auf 10 Jahre und nicht lebenslang berechnet werden.

Weitere Fragen?

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