Für Mitarbeiter

Mehr Rente — gleiche Kosten für den Arbeitgeber

So profitieren Sie

1

Voller Bruttobetrag in die Vorsorge

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Garantierte Verzinsung

3

Insolvenzschutz

4

Flexible Auszahlung

Rechenbeispiel: 180 € brutto

Als Gehaltserhöhung: Von 180 € brutto kommen nach Lohnsteuer und Sozialversicherung ca. 100 € netto bei Ihnen an.

Über die Unterstützungskasse: Die vollen 180 € fließen in Ihre Altersvorsorge — keine verdeckten Kosten und Provisionen. Garantie statt Versprechungen auf Basis vager Hochrechnungen.

Bei 3,25% Verzinsung und 30 Jahre Laufzeit werden aus 180 €/Monat über 108.000 € garantiertes Versorgungskapital.

Was kostet es mich?

Variante 1
Den AG-Beitrag zur UK zahlt Ihr Arbeitgeber — Sie tragen keine Kosten.

Variante 2
Sie leisten einen freiwilligen Eigenbeitrag aus Ihrem Netto (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber gewährt Ihnen einen freiwilligen Zuschuss zum Sparbeitrag. Der Sparbeitrag (Eigenbeitrag plus Arbeitgeberzuschuss) ist bis zu 338 €/Monat (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an — oder wir informieren Sie im Aufklärungsgespräch.

Sicherheit Ihrer Betriebsrente

Ihre Ansprüche aus der Unterstützungskasse sind gesetzlich geschützt. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert unverfallbare Versorgungsansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers — bis max. 11.865 € monatlich.

Anders als bei der Direktversicherung bleibt das Kapital nicht bei einem externen Versicherer, sondern wird vom Arbeitgeber verwaltet. Das bedeutet: garantierte Verzinsung statt Kapitalmarkt-Risiko. Und durch die Leistungszusage des Arbeitgebers wissen Sie von Anfang an, welche monatliche Rente Sie erwartet.

Wichtig: Ihre Ansprüche aus Arbeitgeberleistungen werden nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar. Ihre Gehaltsumwandlungen sind sofort unverfallbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben erworbene unverfallbare Ansprüche bestehen.

Fragen für Mitarbeiter

Was passiert mit meiner UK-Rente bei einem Jobwechsel?
Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Ihre Ansprüche unverfallbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben erworbene Ansprüche bestehen und werden zum Rentenbeginn ausgezahlt.
Ist meine UK-Rente bei Insolvenz geschützt?
Ja. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert unverfallbare Ansprüche bis max. 11.865 € monatlich. Ausnahme: Beherrschende GGF (über 50 % Anteile) sind vom PSVaG-Schutz ausgeschlossen.