Mitarbeiter binden — mit dem Brutto-Hebel

Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern — bis zu 80% mehr Versorgung als bei Gehaltserhöhung

Warum die UK effizienter ist als jede Gehaltserhöhung

Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € kostet den Arbeitgeber inkl. Sozialversicherung ca. 1.200 € — beim Mitarbeiter kommen je nach Steuerklasse nur 400–550 € netto an (Quelle: Lohnsteuerrechner 2026).

Dieselben 1.000 € als UK-Zuwendung fließen zu 100% in die Versorgungsmasse. Sie wachsen über 20–30 Jahre steuerfrei. Im Alter werden sie ausgezahlt — meist mit 15–25% Steuersatz statt 35–42% im Erwerbsleben.

Wenn das Unternehmen die UK ohnehin für eigene Zwecke aufbaut, entsteht der gewünschte Mitarbeiter-Benefit ohne wesentlichen Mehraufwand. Die bAV ist dann der günstigste und wohl auch nachhaltigste Zusatznutzen, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann.

Häufige Fragen zur UK als bAV-Instrument

Was passiert mit der UK-Zusage, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Der ausscheidende Mitarbeiter behält seinen erwobenen unverfallbaren Anspruch gegenüber dem Unternehmen. d-uk begleitet die Versorgungsfallbearbeitung vollständig — inklusive Abwicklung bei vorzeitigem Ausscheiden.
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich die UK für die bAV?
Es gibt keine Mindestgröße. Über die Gruppen-Unterstützungskasse sind alle Vorteile auch für Einzelunternehmen mit wenigen Mitarbeitern zugänglich. In der Praxis entfaltet die Bindungswirkung ab ca. 5–10 Mitarbeitern ihr volles Potenzial.
Warum ist die UK effizienter als die Direktversicherung für die bAV?
Die Direktversicherung hat im Gegensatz zur UK eine steuerliche Obergrenze  — für GGF und gutbezahlte Fachkräfte ein entscheidender Vorteil. Darüber hinaus werden bei einer UK dem monatlichen Zahlbetrag keine Kosten und/oder Provisionen belastet, die den Zahlbetrag auf den zu verzinsenden realen Sparbeitrag reduzieren. Neue Direktversicherungen dürfen keine Garantie mehr beinhalten. Die Ablaufleistung der UK ist jedoch über die Zahlbeiträge und den garantierten Zins jederzeit kalkulierbar. Zudem verbleibt das Kapital im Unternehmenskreislauf statt unwiderruflich beim Versicherer.
Müssen alle Mitarbeiter die gleiche Zusage erhalten?
Nein. Die Versorgungsordnung kann zwischen Mitarbeitergruppen differenzieren — z.B. GGF vs. leitende Angestellte vs. gewerbliche Mitarbeiter — solange die Unterschiede sachlich begründet sind. d-uk entwirft den Leistungsplan passend zur Unternehmensstruktur.

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