Betriebsvermögen steuerfrei überführen

Sale-and-rent-Back über die Unterstützungskasse

Immobilien und Maschinen — gebundenes Kapital oder steuerliche Betriebsausgaben

Betriebsgebäude und Maschinen sind gebundenes Kapital. Beim Unternehmensverkauf werden sie mitverkauft oder müssen vorher herausgelöst werden — was steuerlich teuer ist.

Die UK kauft z.B. Ihre Betriebsimmobilie zum Marktpreis. Das Kapital fließt innerhalb von 4–6 Wochen an Ihr Unternehmen. Die UK vermietet zurück — die Miete ist für das Unternehmen zu 100% Betriebsausgabe. In der UK ist die Miete dann zumeist steuerfreie Einnahme zugunsten des Versorgungsvermögens.

Beim späteren Unternehmensverkauf ist die Immobilie nicht Teil der Verkaufsmasse. Sie bleibt als Versorgungsvermögen oder wird separat verwertet.

Häufige Fragen zu Sale-and-Lease-Back über die UK

Wie funktioniert Sale-and-Lease-Back über die Unterstützungskasse steuerlich?
Die UK kauft die Immobilie oder Maschine zum Marktpreis — der Kaufpreis fließt sofort als Liquidität ans Unternehmen. Die UK vermietet zurück: die Miete ist Betriebsausgabe. Das Vermögen wächst ganz oder teilweise steuerfrei in der UK (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG). Zu den steuerlichen Implikationen in Ihrem konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation Ihres Steuerberaters.
Können auch Maschinen und Anlagen eingebracht werden?
Grundsätzlich ja. In der Praxis eignen sich Betriebsimmobilien am besten — langer Werterhalt über 20–30 Jahre, klare Bewertungsgrundlage. Maschinen sind möglich, wenn sie langfristig nutzbar sind (z.B. Produktionsanlagen mit 10+ Jahren Restnutzungsdauer).
Bleibt die Immobilie beim Unternehmensverkauf in meinem Eigentum ?
Nein. Die Immobilie gehört der UK — nicht dem Betriebsvermögen — Sie kann nach dem Exit von der UK weiter vermietet, oder anderweitig verfügt werden.
Was ist der Unterschied zur direkten Entnahme der Immobilie ins Privatvermögen?
Eine direkte Entnahme löst sofortige Einkommensteuer auf den Entnahmewert aus — oft erheblich. Der UK-Weg vermeidet das: kein Entnahmevorgang, das Kapital bleibt in der steuerbefreiten UK-Sphäre, die Mietzahlung ist laufende Betriebsausgabe.

Welche Betriebsimmobilien oder Maschinen wollen Sie steuerfrei überführen?

Kostenloses Erstgespräch — wir prüfen was in Ihrer Situation möglich ist.