Verdienen Sie Geld mit Kontakten, die Sie ohnehin haben.

Sie vermitteln Unternehmer an uns. Wir beraten zu Unterstützungskassen und betrieblicher Altersvorsorge. Sie verdienen 1.000–3.000 € pro Abschluss.

Was Sie tun

Sie müssen nichts erklären. Sie müssen nichts verkaufen.

Sie stellen uns einen Unternehmer vor – mit Gewinn, mit Mitarbeitern, mit Interesse an Optimierung.

Das war's.

Keine Fachkenntnisse nötig

Sie kennen jemanden – das reicht.

Analyse

Wir analysieren die Situation des Unternehmens – steuerlich, strukturell, finanziell.

Simulation

Wir zeigen dem Unternehmer, was konkret möglich ist – mit echten Zahlen.

Beratung

Wir führen alle Gespräche – Sie müssen nicht dabei sein.

Abschluss

Wir begleiten den gesamten Prozess bis zum Vertragsabschluss.

Was Sie verdienen

Ein typischer Abschluss bringt Ihnen eine Einmalprovision von 1.000 bis 3.000 €.

Hinzu kommen laufende Einnahmen pro vermitteltem Mitarbeiter sowie weitere Provision bei Erweiterungen.

Ein Kontakt. Ein Abschluss.

1.000 € – 3.000 € einmalig + laufende Einnahmen pro Mitarbeiter

Warum das funktioniert

Die meisten Unternehmen zahlen unnötig Steuern und nutzen ihre Strukturen nicht optimal.

Wir zeigen ihnen eine bessere Lösung – einfach, legal, seit Jahrzehnten bewährt.

Genau dafür suchen wir Partner mit Zugang zu Unternehmern – besonders in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Mehr zu unseren Vorteilen für Unternehmer.

So einfach geht's

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1. Kontakt herstellen

Sie nennen uns Name und Kontaktdaten des Unternehmers. Vereinbaren einen Gesprächstermin. Beim 1. Gespräch sind sie natürlich mit dabei!

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2. Wir übernehmen

Wir analysieren die Situation, simulieren Einsparpotenziale und führen alle weiteren  Beratungsgespräche.

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3. Sie erhalten Provision

Bei Vertragsabschluss: 1.000–3.000 € Einmalprovision (je nach Anzahl der Mitarbeiter). 

Jetzt Kontakt übergeben

Dauert 2 Minuten. Kein Verkaufen, keine Erklärungen, keine Verantwortung.

Sie sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt?

Für Berufsträger gilt dieses Provisionsmodell nicht. Eine Vermittlungsprämie für eigene Mandanten wäre wegen des Provisionsverbots (§ 9 StBerG) berufsrechtlich unzulässig.

Für Sie gibt es andere, saubere Formen der Zusammenarbeit – zum Beispiel ein Honorar für die fachliche Begleitung der Einrichtung bei Ihrem eigenen Mandanten. Vergütet wird dann Ihre Arbeit, nicht eine Empfehlung.

Was berufsrechtlich zulässig ist, entscheiden Sie selbst. Sprechen Sie uns einfach direkt an: info@d-uk.eu oder über unser Kontaktformular.

Kontakt übergeben

Name und Kontaktdaten des Unternehmers, den Sie uns vorstellen möchten.